Gelände/ Reitplatz
Die Einzelheiten zur Nutzung des Geländes sind in der Platzordnung geregelt. Grundsätzlich ist für die Nutzung der sonstigen Reitwege beziehungsweise der nicht ausdrücklich ausgewiesenen Flächen eine Reit-Erlaubnismarke erforderlich.
Die Geländehindernisse können von den Mitgliedern des Blankenfelder Reitervereins und von Nicht-Vereinsmitgliedern in Absprache mit dem Vorstand zu Trainingszwecken
genutzt werden.
Darüber hinaus befinden sich weitere Hindernisse auf dem übrigen Gelände der Forstverwaltung. Diese Hindernisse stehen nur für das Vielseitigkeitsturnier zur Verfügung und können nur mit Genehmigung des Forstamtes genutzt werden.
Die Nutzung der Hindernisse zu Trainingszwecken erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Blankenfelder Reiterverein übernimmt keine Haftung für die Instandhaltung der Hindernisse außerhalb der offiziell angekündigten Turniere und Lehrgänge.